Bei nationalen Verfahren muss eine nachträgliche
Bekanntmachung bei jeweils ohne Teilnahmewettbewerb
durchgeführten Beschränkten Ausschreibungen oder
Freihändigen Vergaben erfolgen, wenn der Auftragswert
25.000 Euro netto (15.000 Euro netto bei freihändiger
Vergabe) überschreitet.
Zu den Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die
Erteilung eines Auftrages:
Derzeit keine Bekanntmachung ! |