Fließschema und Untersuchungsbefunde
Zu den Downloads bzw.
Verlinkungen
> Versorgungsschema der
Wasserversorgung Etzenricht
> Jährliche
Rohwasseruntersuchung am Tiefbrunnen
> Trinkwasseruntersuchung aus
dem Versorgungsnetz der Wasserversorgung Etzenricht
> Link zu den Untersuchungsbefunden der
Steinwaldgruppe
Wasserhärtegrade im
Gemeindegebiet
Die Härte des Wassers, hängt
von dem Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen ab.
Je höher der Gehalt ist, desto härter ist das Wasser.
Die Härte des Wassers spielt beim Waschen der Wäsche
eine erhebliche Rolle. Je weicher das Wasser, desto
weniger Wasserenthärter (bzw. Waschmittel) sind bei der
Wäschepflege erforderlich. Bitte halten Sie sich bei der
Dosierung an die Angaben der Waschmittelhersteller.
- Radschin (Niederdruckzone - bis auf einzelne
Straßen) bezieht Mischwasser (ph-Wert 8,2)
dh-Wert
11,5 = Wasserhärtebereich II - mittel
- Dorf
(Hochdruckzone) mit Steigacker bezieht das Wasser von
der Steinwaldgruppe
(ph-Wert 8,4) dh-Wert 4,6 =
Wasserhärtebereich I = weich
Allgemeinde Hinweise
Mit
Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV
2001) zum 01.01.2003 ergeben sich einige Änderungen, auf
die wir hinweisen wollen. Nach der TrinkwV 2001 sind
Hausinstallationen nach dem Punkt der Übergabe
(Wassermesser), eigene Wasserversorgungsanlagen, für die
der Hauseigentümer verantwortlich ist. Laut § 13
Absatz 3 TrinkwV 2001 ist der Inhaber von Anlagen, die
zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das
nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch hat ( z. B. Regenwasseranlagen) und die im
Haushalt zusätzlich zu Trinkwasseranlagen installiert
werden, verpflichtet, diese Anlagen beim Landratsamt
Neustadt anzuzeigen. Soweit solche Anlagen bereits
betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu
erstatten. Laut § 5 Absatz 4 TrinkwV 2001 müssen die
Gemeinden als Inhaber einer Wassergewinnungs- und
Wasserversorgungsanlage, für bakteriologische Störfälle
eine hinreichende Desinfektionskapazität durch freies
Chlor vorhalten. Da die Gemeinden verpflichtet sind,
die Verbraucher über den Einsatz von
Desinfektionsmitteln zu informieren, weist die Gemeinde
Etzenricht darauf hin, dass in Ausnahmefällen, wie z. B.
nach Behälterreinigungen, Baumaßnahmen, bei
bakteriologischen Problemen bei der Wassergewinnung,
Probleme durch Verbindungen z. B. mit Regenwasseranlagen
und Überprüfungen der Desinfektionsanlagen auch ohne
Vorankündigung eine vorübergehende Chlorung des
Trinkwassers erfolgen kann. Dadurch wird sichergestellt,
dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch
einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung
wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3
mg/L Chlor erreicht werden. Diese Konzentration
entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten
Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für
Aquarien ist das gechlorte Wasser jedoch ungeeignet. Die
Inbetriebnahme der Desinfektion wird umgehend über die
Tageszeitung bekannt gegeben.
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