
Erklärung zur Barrierefreiheit
(gemäß Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2028/1523 der Kommission vom 11.10.2018)
Die Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer ist bestrebt, ihre Website und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die Anforderungen der
Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV), des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst einfachen und gleichberechtigten Zugang zu den digitalen Informationen und Dienstleistungen der Gemeinde zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Bezirks unter https://www.vgweiherhammer.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite https://www.vgweiherhammer.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen des § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den nachfolgend genannten Gründen nicht barrierefrei:
- ID-Attribute sind nicht immer eindeutig.
- Fehlende und nicht gelabelte Arias
- Einige Link-Texte fehlen.
- PDF-Dokumente wurden nur zum Teil barrierefrei umgesetzt.
Eine unverzügliche Beseitigung dieser bekannten Unzulänglichkeiten wäre mir einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 verbunden. Daher können die Unzulänglichkeiten nur schrittweise beseitigt werden. So arbeiten wir z. B. daran, sukzessive alle PDF-Dateien barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.06.2026 aktualisiert.
Barrierearmut erreichen wir mit dem Einsatz der Software Eye-Able auf unseren Seiten. So können etwa Schriftgröße, Blaufilter, Kontrast und Nachtmodus oder das Vorlesen per Klick erzielt werden. Darüber hinaus sind die Online-Redakteure mit spezieller Software ausgestattet, die beim Erreichen von Barrierearmut bei neuen Inhalten hilft. Bildbeschreibungen mit Alternativtexten sind dabei z. B. die Vorgabe. Neue PDF-Dateien werden als PDF-A-Version zum Download angeboten, damit fehlende Schriften angemessen sichtbar werden.
Feedback und Kontaktangaben
Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte nach Möglichkeit eine E-Mail an poststelle@weiherhammer.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer
IT-Abteilung
Hauptstraße 3
92729 Weiherhammer
E-Mail-Adresse: poststelle@weiherhammer.de
Durchsetzungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de