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Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand zu den Kommunalwahlen

Wer macht was im Wahlvorstand?

Bei den Kommunalwahlen am 8. März 2026 werden im Bereich der VG Weiherhammer voraussichtlich 6 Stimmbezirke für die Urnenwahl and 6 Briefwahlvorstände gebildet.

Die Urnen- und Briefwahlvorstände setzen sich dabei aus jeweils zwölf Personen in unterschiedlichen Funktionen zusammen.

Im Einzelnen sind dies:

In den Stimmbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber von 8 bis 18 Uhr zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:

Ab 18 Uhr zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Urnenstimmbezirken ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.

In den Briefwahlvorständen beginnt die Tätigkeit erst am Nachmittag (ab ca. 15.30 Uhr) mit der Prüfung der Wahlbriefe. Zu diesem Zeitpunkt treten sämtliche Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beginnt auch in den Briefwahlvorständen ab 18 Uhr.

Alle Mitglieder der Urnenwahl- und Briefwahlvorstände erhalten vom Wahlamt vorab Informationsmaterial und werden in Informationsveranstaltungen, die in den Wochen vor dem Wahltermin stattfinden werden, intensiv auf ihre jeweilige Tätigkeit vorbereitet.

Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertretung

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher bzw. deren Stellvertretung leitet und überwacht:

Schriftführerin bzw. Schriftführer und Stellvertretung

Die Schriftführerin oder der Schriftführer bzw. deren Stellvertretung führt im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 8 bis 18 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.

Darüber hinaus führt die Schriftführerin oder der Schriftführer die Niederschriften, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenstimmbezirk bzw. im Briefwahlvorstand dokumentieren. Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach 18 Uhr trägt die Schriftführerin oder der Schriftführer das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.

Beisitzerinnen bzw. Beisitzer

Die Beisitzerinnen oder die Beisitzer geben im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 8 bis 18 Uhr Stimmzettel an die abstimmenden Personen aus.

In den Briefwahlvorständen unterstützen sie ab dem späten Nachmittag die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe. Sowohl in den Stimmbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlvorständen helfen die Beisitzerinnen oder die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach 18 Uhr mit. Dabei haben die Beisitzerinnen oder die Beisitzer mit der Sonderfunktion EDV-Erfassung bei der Auswertung der Stimmzettel für die Stadtratswahl die Aufgabe, die Stimmen mittels Strichcodes digital zu erfassen.