Ab 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für Ausweisdokumente digital in Behörden oder bei Fotodienstleistern angefertigt. Beantragte Ausweisdokumente können dann auch per Post nach Hause geschickt werden.
Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten. Im Rathaus Weiherhammer wird dies voraussichtlich ab dem 14. Mai möglich sein. Generell gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025, welche es den Kommunen in Ausnahmefällen erlaubt, weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neues Passbild angefertigt werden. Es wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptiert oder – sofern wir bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügen – ein digitales Lichtbild vor Ort angefertigt.
Wer macht die Bilder?
Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Im Rathaus Weiherhammer wird das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® in der Behörde genutzt. Hier fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an.
Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden
Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Die Aushändigung des neuen Ausweises ist nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich. Bei Personalausweisen ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Wann muss ich die Dokumente doch in der Behörde abholen?
Eltern können die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument in der Behörde abholt.
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