Ab dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendbar.
Gründe:
- Gültigkeitsdauer und Sicherheitsstandards: Kinderreisepässe sind maximal 12 Monate gültig. Dokumente ohne Chip dürfen nicht länger gültig sein. Normale Reisepässe haben zahlreiche Sicherheitsmerkmale und einen Chip.
- Anerkennung und Nutzungseinschränkungen: Kinderreisepässe werden weltweit und teilweise innerhalb der EU nicht überall anerkannt. Einige Staaten verlangen bei der Einreise eine bestimmte Restgültigkeit des Passes, was die Nutzung zusätzlich einschränkt. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen, um Reisen nicht zu gefährden und den Aufwand für Eltern und Verwaltung zu reduzieren.
- Information und Beantragung: Informationen zur Anerkennung von Kinderreisepässen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Da sich das Gesichtsbild von Säuglingen schnell verändern kann, beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Reisedokument für Ihr Kind?
- Innerhalb der EU: Personalausweis genügt.
- Außerhalb der EU: In der Regel ist ein Reisepass erforderlich.
Alle Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Sicherheitsstandards wie für Erwachsene konzipiert, inklusive Chip für elektronische Sicherheitsmerkmale und schnelle Grenzabfertigung.
Längere Lieferzeiten bei Reisepässen
Durch die Abschaffung des Kindereisepasses sind die Antragszahlen für Reisepässe erheblich gestiegen, was zu längeren Lieferzeiten führt. Bitte planen sie für Ihren neuen Reisepass eine Lieferzeit von ca. 8 Wochen ein.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Dieser wird in der Regel innerhalb von 4 bis 5 Werktagen geliefert. Der Zuschlag hierfür beträgt 32,00 € Expressgebühr.
Wir bitten um Ihr Verständnis.