Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jungendschöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Zurzeit werden daher in den Gemeinde Weiherhammer, Etzenricht und Kohlberg Vorschlagslisten für das Jugendamt Neustadt a.d. Waldnaab erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Für nähere Informationen bitte