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Bekanntmachung: Kleineinleiterabgabe

Allgemein

Bis zum 31.01.2023 muss die Bestätigung über die Entleerung der Kleinkläranlage bzw. das Wartungsprotokoll oder der Nachweis der landwirtschaftlichen Verwertung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer vorliegen, um eine Befreiung von der Kleineinleiterabgabe für 2022 zu erhalten. Die entsprechenden Anträge sind auch bei der Verwaltungsgemeinschaft erhältlich.