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Zahlen und Statistiken der Gemeinde Weiherhammer |
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Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche aktuelle
Statistiken der Gemeinde sowie sämtliche relevante
Beiträge und Steuersätze. |
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Abfallwirtschaft - Neue Gebührensätze |
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Tonnengröße
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ohne Kompostier-ermäßigung
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bisher
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mit Kompostier-ermäßigung
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bisher
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60 l
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27,48 €
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28,50 €
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22,44 €
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24,00 €
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80 l
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36,60 €
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37,50 €
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29,94 €
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31,50 €
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120 l
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54,96 €
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57,00 €
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44,94 €
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46,50 €
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240 l
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109,86 €
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114,00 €
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89,82 €
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93,00 €
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770 l
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352,50 €
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364,50 €
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288,24 €
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295,50 €
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1.100 l
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503,58 €
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519,00 €
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411,72 €
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423,00 €
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Besonders weisen wir darauf hin, dass ab 01.01.2012 die
Gebühr für einen Müll-sack 2,60 Euro beträgt (bisher
2,70 €).
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Gebühren und Beiträge (aktualisiert - Stand 01.01.2011) |
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►
1.
Verbrauchsgebühren (laufende Abgaben - *zuzüglich 7 % MWSt.)
1.1
Wasserversorgung
in Weiherhammer
und Trippach: je m³ Wasserverbrauch *) 1,05 €
in
Kaltenbrunn und Dürnast:
Grundgebühr* 9,00 €
je m³ Wasserverbrauch* 1,36 €
►
1.2
Abwasserbeseitigung - gesamtes Gemeindegebiet
je m³ Schmutzwasser
0,94 €
je m³ Niederschlagswasser 0,25
€
►
2.
Beiträge (einmalige Abgabe - **zuzüglich 7 % MWSt.)
2.1
Wasserversorgung -
gesamtes Gemeindegebiet
in
Weiherhammer und Trippach:
je m²
Grundstücksfläche **) 1,02 €
je m² Geschoßfläche
**) 2,30 €
in
Kaltenbrunn und Dürnast:
je m² Grundstücksfläche **)
0,85 €
je m² Geschoßfläche **)
5,24 €
2.2
Abwasserbeseitigung - gesamtes Gemeindegebiet
je m² Grundstücksfläche 1,42 €
je m² Geschoßfläche 8,30 €
►
3.
Kleineinleiterabgabe
- für Grundstücke, die nicht an die gemeindliche Abwasseranlage angeschlossen sind
je Person 17,90 €
►
4. Hundesteuer
Erster Hund 20,00 € -
Kampfhunde 250,00 €
►
5.
Eintritt Hallenbad
Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr
- Einzelkarten 2,00 €
- Zwölferkarten 16,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr
- Einzelkarten 1,00 €
- Zwölferkarten 10,00 €
Körperbehinderte ab 50 % mit Ausweis, Soldaten im Grundwehrdienst, sowie
Schüler, Studenten und Jugendliche in Berufsausbildung über 15 Jahre mit
Ausweis
- Einzelkarten 1,00 €
- Zwölferkarten 10,00 €
Nachgebühr bei Überschreitung der Badezeit
- bis 30 Minuten jeweils die halbe Gebühr einer Einzelkarte
- von 31 bis 60 Minuten jeweils die volle Gebühr einer Einzelkarte
Gruppenschwimmen
- Pauschalgebühr je angefangene Stunde 45,00 € |
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Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der
öffentlichen Straßen |
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Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der
öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im
Winter
Bekanntmachung
Die Gemeinde Weiherhammer weist auf die Verpflichtung
der Anlieger zur Sicherung der Gehbahnen im Winter nach
der o.g. Verordnung vom 01.01.2002 hin.
Öffentliche Gehwege sind auf der ganzen Länge eines
angrenzenden Grundstücks an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn-
und Feiertagen ab 8 Uhr durch die Anlieger
- von Schnee zu räumen
- bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit abstumpfenden
Mitteln (Sand und Splitt) zu bestreuen.
Diese Sicherungsarbeiten sind bis 20 Uhr so oft zu
wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für
Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich
ist. Dabei sind umweltfreundliche Streumittel zu
verwenden. Die Verwendung von Streusalz und anderen
umweltschädlichen Stoffen durch die Anlieger ist
grundsätzlich verboten. Bei besonderer Wetterlage
(Eisregen), an steilen Treppenanlagen oder starken
Steigungen ist die Verwendung von Streusalz zulässig,
jedoch auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit
notwendige Maß zu beschränken.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und
Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Auf
die ungehinderte Abflussmöglichkeit von Schmelzwasser
ist insbesondere bei Tauwetter zu achten.
Die Sicherungspflicht besteht auch dann, wenn das
Anliegergrundstück zum Gehweg z.B. durch einen
Grünstreifen oder Graben getrennt ist.
Bei Straßen ohne öffentlichen Gehweg gilt der Rand der
Straße in der Breite von einem Meter als Gehweg und
somit zur Sicherungsfläche.
Das Räumgut ist am Rand der Gehbahnen so zu lagern, dass
der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das
nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am folgenden
Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Schnee-
und Eis dürfen nicht auf der öffentlichen Straße
gelagert werden.
Durchgänge durch die abgelagerten Schnee- und Eismassen
sind dort anzulegen, wo es für den ungehinderten
Fußgängerverkehr notwendig ist.
Sollten durch den gemeindlichen Winterdienst Flächen
geräumt oder gestreut werden, die aufgrund der Satzung
von den Anliegern zu betreuen sind, so ist hierdurch
kein Übergang der Haftung auf die Gemeinde Weiherhammer
abzuleiten und kein Recht auf dauernde Erledigung durch
die Gemeinde begründet.
Das Nichtbeachten der Sicherungspflicht stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße bis zu 500
€ belegt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die VG Weiherhammer gerne zur
Verfügung. |
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Wasserhärte bzw. -bereiche im VG-Gebiet |
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Die Härte des Wassers, hängt von dem Gehalt an Calcium-
und Magnesiumverbindungen ab. Je höher der Gehalt ist,
desto härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers
spielt beim Waschen der Wäsche eine erhebliche Rolle. Je
weicher das Wasser, desto weniger Wasserenthärter (bzw.
Waschmittel) sind bei der Wäschepflege erforderlich.
Bitte halten Sie sich bei der Dosierung an die Angaben
der Waschmittelhersteller.
►
Kohlberg
- Gehren, Renner, Schlemm, Thannhof, Viertelhof,
Waldhof, Röthenbach und Glasschleife beziehen das Wasser
vom Tiefbrunnen = dh-Wert 10,3 = Wasserhärtebereich II -
mittel
- Der Rest (Hannersgrün, Artesgrün,...) bezieht das
Wasser von der Steinwaldgruppe = dh-Wert 4,0 =
Wasserhärtebereich I - weich
►
Etzenricht
- Radschin (Niederdruckzone - bis auf einzelne Straßen)
bezieht Mischwasser (ph-Wert 8,2)
dh-Wert 11,5 = Wasserhärtebereich II - mittel
Dorf (Hochdruckzone) mit Steigacker bezieht das Wasser
von der Steinwaldgruppe
(ph-Wert 8,4) dh-Wert 4,6 = Wasserhärtebereich I = weich
►
Kaltenbrunn
- Bezieht das Wasser aus dem Tiefbrunnen dh-Wert 9,4 =
Wasserhärtebereich II - mittel
►
Weiherhammer
dh-Wert 10,0 = Wasserhärtebereich II - mittel
Trippach
- Bezieht das Wasser von der Neunkirchener Gruppe
dh-Wert 7 = Wasserhärtebereich I = weich |
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©
Gemeinde Weiherhammer |
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E i n w o h n e r z a h l e n |
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Ortsteil Weiherhammer: 2813
Ortsteil Kaltenbrunn: 884
Ortsteil Dürnast: 217
Ortsteil Trippach: 157
Gesamt: 4071 |
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G r u n d s t e u e r - H e b e s ä t z e |
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Gewerbesteuer: 330
Grundsteuer A: 330
Grundsteuer B: 330 |
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