Zahlen und Statistiken der Gemeinde Weiherhammer

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche aktuelle Statistiken der Gemeinde sowie sämtliche relevante Beiträge und Steuersätze.

Abfallwirtschaft - Neue Gebührensätze

Tonnengröße

ohne Kompostier-ermäßigung

bisher

mit Kompostier-ermäßigung

bisher

 

 

 

 

 

60 l

27,48 €

28,50 €

22,44 €

24,00 €

 

 

 

 

 

80 l

36,60 €

37,50 €

29,94 €

31,50 €

 

 

 

 

 

120 l

54,96 €

57,00 €

44,94 €

46,50 €

 

 

 

 

 

240 l

109,86 €

114,00 €

89,82 €

93,00 €

 

 

 

 

 

770 l

352,50 €

364,50 €

288,24 €

295,50 €

 

 

 

 

 

1.100 l

503,58 €

519,00 €

411,72 €

423,00 €

 

Besonders weisen wir darauf hin, dass ab 01.01.2012 die Gebühr für einen Müll-sack 2,60 Euro beträgt (bisher 2,70 €).

Gebühren und Beiträge (aktualisiert - Stand 01.01.2011)

►   1. Verbrauchsgebühren   (laufende Abgaben - *zuzüglich 7 % MWSt.)

1.1 Wasserversorgung

in Weiherhammer und Trippach:   je m³ Wasserverbrauch *)  1,05 €

in Kaltenbrunn und Dürnast:

Grundgebühr*  9,00 €

je m³ Wasserverbrauch*  1,36 €

 

►   1.2 Abwasserbeseitigung - gesamtes Gemeindegebiet

je m³ Schmutzwasser  0,94 €

je m³ Niederschlagswasser  0,25 €

 

►   2. Beiträge (einmalige Abgabe - **zuzüglich 7 % MWSt.)

2.1 Wasserversorgung - gesamtes Gemeindegebiet

in Weiherhammer und Trippach:

je m² Grundstücksfläche  **)  1,02 €

je m² Geschoßfläche  **)  2,30 €

 

in Kaltenbrunn und Dürnast:

je m² Grundstücksfläche  **)  0,85 €

je m² Geschoßfläche  **)  5,24 €

 

2.2 Abwasserbeseitigung - gesamtes Gemeindegebiet

je m² Grundstücksfläche  1,42 €

je m² Geschoßfläche  8,30 €

 

►   3. Kleineinleiterabgabe

- für Grundstücke, die nicht an die gemeindliche Abwasseranlage angeschlossen sind

je Person  17,90 €

 

►   4. Hundesteuer

Erster Hund 20,00 €  -  Kampfhunde 250,00 €

 

►   5. Eintritt Hallenbad
Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr
- Einzelkarten  2,00 €
- Zwölferkarten  16,00 €

Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr
- Einzelkarten  1,00 €
- Zwölferkarten  10,00 €

Körperbehinderte ab 50 % mit Ausweis, Soldaten im Grundwehrdienst, sowie Schüler, Studenten und Jugendliche in Berufsausbildung über 15 Jahre mit Ausweis
- Einzelkarten  1,00 €
- Zwölferkarten  10,00 €

Nachgebühr bei Überschreitung der Badezeit
- bis 30 Minuten jeweils die halbe Gebühr einer Einzelkarte
- von 31 bis 60 Minuten jeweils die volle Gebühr einer Einzelkarte

Gruppenschwimmen
- Pauschalgebühr je angefangene Stunde  45,00 €

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Bekanntmachung


Die Gemeinde Weiherhammer weist auf die Verpflichtung der Anlieger zur Sicherung der Gehbahnen im Winter nach der o.g. Verordnung vom 01.01.2002 hin.

Öffentliche Gehwege sind auf der ganzen Länge eines angrenzenden Grundstücks an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr durch die Anlieger
- von Schnee zu räumen
- bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln (Sand und Splitt) zu bestreuen.
Diese Sicherungsarbeiten sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Dabei sind umweltfreundliche Streumittel zu verwenden. Die Verwendung von Streusalz und anderen umweltschädlichen Stoffen durch die Anlieger ist grundsätzlich verboten. Bei besonderer Wetterlage (Eisregen), an steilen Treppenanlagen oder starken Steigungen ist die Verwendung von Streusalz zulässig, jedoch auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken.

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Auf die ungehinderte Abflussmöglichkeit von Schmelzwasser ist insbesondere bei Tauwetter zu achten.

Die Sicherungspflicht besteht auch dann, wenn das Anliegergrundstück zum Gehweg z.B. durch einen Grünstreifen oder Graben getrennt ist.

Bei Straßen ohne öffentlichen Gehweg gilt der Rand der Straße in der Breite von einem Meter als Gehweg und somit zur Sicherungsfläche.

Das Räumgut ist am Rand der Gehbahnen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Schnee- und Eis dürfen nicht auf der öffentlichen Straße gelagert werden.

Durchgänge durch die abgelagerten Schnee- und Eismassen sind dort anzulegen, wo es für den ungehinderten Fußgängerverkehr notwendig ist.

Sollten durch den gemeindlichen Winterdienst Flächen geräumt oder gestreut werden, die aufgrund der Satzung von den Anliegern zu betreuen sind, so ist hierdurch kein Übergang der Haftung auf die Gemeinde Weiherhammer abzuleiten und kein Recht auf dauernde Erledigung durch die Gemeinde begründet.

Das Nichtbeachten der Sicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die VG Weiherhammer gerne zur Verfügung.

Wasserhärte bzw. -bereiche im VG-Gebiet

Die Härte des Wassers, hängt von dem Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen ab. Je höher der Gehalt ist, desto härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers spielt beim Waschen der Wäsche eine erhebliche Rolle. Je weicher das Wasser, desto weniger Wasserenthärter (bzw. Waschmittel) sind bei der Wäschepflege erforderlich. Bitte halten Sie sich bei der Dosierung an die Angaben der Waschmittelhersteller.

 

►   Kohlberg
- Gehren, Renner, Schlemm, Thannhof, Viertelhof, Waldhof, Röthenbach und Glasschleife beziehen das Wasser vom Tiefbrunnen = dh-Wert 10,3 = Wasserhärtebereich II - mittel
- Der Rest (Hannersgrün, Artesgrün,...) bezieht das Wasser von der Steinwaldgruppe = dh-Wert 4,0 = Wasserhärtebereich I - weich

►   Etzenricht
- Radschin (Niederdruckzone - bis auf einzelne Straßen) bezieht Mischwasser (ph-Wert 8,2)
dh-Wert 11,5 = Wasserhärtebereich II - mittel
Dorf (Hochdruckzone) mit Steigacker bezieht das Wasser von der Steinwaldgruppe
(ph-Wert 8,4) dh-Wert 4,6 = Wasserhärtebereich I = weich
 
►   Kaltenbrunn
- Bezieht das Wasser aus dem Tiefbrunnen dh-Wert 9,4 = Wasserhärtebereich II - mittel
 
►   Weiherhammer
dh-Wert 10,0 = Wasserhärtebereich II - mittel
 
Trippach
- Bezieht das Wasser von der Neunkirchener Gruppe
dh-Wert 7 = Wasserhärtebereich I = weich

 © Gemeinde Weiherhammer

E i n w o h n e r z a h l e n

Ortsteil Weiherhammer:  2813
Ortsteil Kaltenbrunn:  884
Ortsteil Dürnast:  217
Ortsteil Trippach:  157
Gesamt:  4071

G r u n d s t e u e r - H e b e s ä t z e

Gewerbesteuer:  330
Grundsteuer A:  330
Grundsteuer B:  330