Auflassung des Bahnüberganges am Bahnhof

Die durch die beengte Bahnüberfahrt und bei geschlossenen Schranken auftretenden Probleme am best. Bahnübergang sind hinlänglich bekannt. Diese können nur durch eine höhenfreie Bahnquerung (Auflassung des Bahnüberganges am Bahnhof Weiherhammer) und einen Weiterbau der Umgehungsstraße Richtung Westen an Weiherhammer vorbei bis zur St 2166 gelöst werden.
Im Jahr 2002 hat die Gemeinde Weiherhammer das Büro ZWICK-Ingenieure GmbH, Weiden mit den Planungsleistungen beauftragt.
Seit dieser Zeit haben eine Vielzahl von Besprechungen und Verhandlungen mit der Bahn, dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach, dem Wasserwirtschaftsamt, den Naturschutzbehörden und betroffenen Grundstückseigentümern usw. stattgefunden.
Dabei waren neben den örtlichen Zwangspunkten der Bebauung, die Bahnanlagen, die Hochwasserproblematik, die betroffenen FFH-Flächen, straßenverkehrstechnische und bahntechnische Vorgaben zu berücksichtigen.
Letztendlich führten alle diese Kriterien und Zwangspunkte zu der nun vom Gemeinderat Weiherhammer in der Sitzung am 14.01.2008 beschlossenen Lösung.

Die Planung sieht vor die neu zu bauende Straße etwa an gleicher Stelle wie sie jetzt besteht zu errichten.
Für die Fußgänger und Radfahrer wird an der Bahnhofseite ein 3 m breiter Weg gebaut. Da die Mindestdurchgangshöhe für diesen Weg bei 2,50 m liegt, kann dieser Weg höher als die Fahrbahn geführt werden, vergleichbar mit der Situation in der Frauenrichter Straße in Weiden.
Der hohe Grundwasserstand in der Nähe des Röthenbaches erfordert es, große Teile der Straße und des Weges in einem wasserundurchlässigen Trog aus Stahlbeton zu führen.
Die Bahnhofstraße wird mit einem abgeschwenkten Bogen wieder an die neue Trasse angebunden. Geringfügig verschoben wird die Einmündung der Straße zur OWV-Hütte.
Für die Fußgänger (aus dem Hauptstraßenbereich) vom und zum Bahnhof und auch für die innerörtliche Fußwegverbindung wird vom Ortszentrum aus kommend ab der Brücke über den Röthenbach etwas rechts von der Fahrbahn abgerückt, ein separater Weg bis zum Bahnbereich und dann mit Hilfe einer gesonderten Brücke über die neue Fahrbahn bis zum Bahnhof geführt.
Während der gesamten Bauzeit, die etwa eineinhalb Jahre dauern wird, muss sämtlicher Verkehr im Neubaubereich gesperrt werden. Auch für Fußgänger ist in dieser Zeit kein überqueren der Gleisanlagen möglich.
Die Umleitung des Fahrverkehrs erfolgt über die Hüttenwerkstraße. Der Fußgängerverkehr von der Hauptstraße Richtung Bahnhof usw. wird auch während der Bauphase möglich sein. Für Fußgänger wird eine Möglichkeit geschaffen die südlich der Bahnlinie gelegenen Waldbereiche und auch die OWV-Hütte ohne große Umwege zu erreichen. Es wird dazu ein Weg geschaffen, der am gesicherten Bahnübergang in der Röthenbachstraße beim Anwesen Ziegler beginnt, entlang des Grundstückes Ziegler führt, den Röthenbach quert und dann durch die Talaue und über einen bestehenden Weg bis zu dem Parkplatz an der Straße Richtung Hannersgrün verläuft.
Die Forstbehörden haben zugestimmt die Sperrung des Forstweges von der Flachglasstraße aus Richtung OWV-Hütte während der Bauphase aufzuheben.

Nach dem Beschluss vom 14.01.2008 des Gemeinderates Weiherhammer werden nun die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren eingereicht. Bei günstigem Verlauf des Verfahrens wäre ein Baubeginn im Frühjahr 2009 denkbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich nach ersten Schätzungen auf mehr als 4 Millionen Euro belaufen. Diese Kosten teilen sich zu gleichen Teilen die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Bahn AG und die Gemeinde Weiherhammer.

 © Gemeinde Weiherhammer